3G-Regel für Personal

Ab 24.11.2021 gilt für die Beschäftigten die 3G-Regel: Alle müssen nachweisen, ob sie genesen, geimpft oder aktuell getestet sind. Antigen-Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Das betrifft das feste pädagogische Personal ebenso wie Honorarkräfte oder technisches Personal. Ohne Zertifikat oder aktuellen Test darf niemand in der Schule arbeiten.