Ab 1. März wieder Präsenzpflicht

Die allgemeine Präsenzpflicht für Schüler*innen, die zuletzt bis Ende Februar auf Antrag ausgesetzt werden konnte, gilt wieder ab 1. März 2022. Nur bei erhöhtem Risiko auf schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung sind auf begründeten Antrag hin Ausnahmen möglich.